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KONGREGATION FÜR DIE GLAUBENSLEHRE
ANTWORTEN AUF FRAGEN ZU EINIGEN ASPEKTEN
BEZÜGLICH DER LEHRE ÜBER DIE KIRCHE
Einleitung
Das Zweite Vatikanische Konzil hat mit der dogmatischen Konstitution
Lumen gentium und mit den Dekreten über den Ökumenismus
(Unitatis redintegratio) und über die Ostkirchen (Orientalium
Ecclesiarum) maßgeblich zur Erneuerung der katholischen
Ekklesiologie beigetragen. Auch die Päpste wollten diese
Lehre vertiefen und Orientierungen für die Praxis geben:
Paul VI. in der Enzyklika Ecclesiam suam (1964) und Johannes Paul
II. in der Enzyklika Ut unum sint (1995).
Das Mühen der Theologen, das sich daraus ergibt und darauf
abzielt, die verschiedenen Aspekte der Ekklesiologie immer besser
zu erklären, hat sich in einer reichhaltigen Literatur niedergeschlagen.
Die Thematik erwies sich nämlich als sehr fruchtbar. Manchmal
war es aber auch notwendig, einzelne Punkte genauer zu umreißen
und in Erinnerung zu rufen, wie es in der Erklärung Mysterium
Ecclesiae (1973), im Schreiben an die Bischöfe der katholischen
Kirche Communionis notio (1992) und in der Erklärung Dominus
Iesus (2000) – alle veröffentlicht durch die Kongregation
für die Glaubenslehre – geschehen ist.
Der Umfang der Fragestellung und die Neuheit vieler Themen fordern
das theologische Nachdenken beständig heraus und führen
fortwährend zu neuen Beiträgen, die nicht immer frei
sind von irrigen Interpretationen. Diese erwecken Verwirrung und
Zweifel, von denen einige der Kongregation für die Glaubenslehre
unterbreitet worden sind. Unter Voraussetzung der gesamten katholischen
Lehre über die Kirche möchte die Kongregation darauf
antworten, indem sie die authentische Bedeutung einiger ekklesiologischer
Ausdrücke des Lehramts klärt, die in der theologischen
Diskussion in Gefahr sind, missverstanden zu werden.
ANTWORTEN AUF DIE FRAGEN
1. Frage: Hat das Zweite Vatikanische Konzil die vorhergehende
Lehre über die Kirche verändert?
Antwort: Das Zweite Vatikanische Konzil wollte diese Lehre nicht
verändern und hat sie auch nicht verändert, es wollte
sie vielmehr entfalten, vertiefen und ausführlicher darlegen.
Genau das sagte Johannes XXIII. am Beginn des Konzils mit großer
Klarheit1. Paul VI. bekräftigte es2 und äußerte
sich bei der Promulgation der Konstitution Lumen gentium folgendermaßen:
„Der beste Kommentar zu dieser Promulgation ist wohl der
folgende: Nichts hat sich an der überlieferten Lehre verändert.
Was Christus gewollt hat, das wollen auch wir. Was war, das ist
geblieben. Was die Kirche durch die Jahrhunderte gelehrt hat,
das lehren auch wir. Nur ist nun das, was früher bloß
in der Praxis des Lebens enthalten war, auch offen als Lehre zum
Ausdruck gebracht. Nun ist das, was bis jetzt Gegenstand des Nachdenkens,
der Diskussion und zum Teil auch der Auseinandersetzungen war,
in einer sicher formulierten Lehre dargelegt"3. Die Bischöfe
haben wiederholt dieselbe Absicht bekundet und zur Ausführung
gebracht4.
2. Frage: Wie muss die Aussage verstanden werden, gemäß
der die Kirche Christi in der katholischen Kirche subsistiert?
Antwort: Christus hat eine einzige Kirche „hier auf Erden...
verfasst" und sie als „sichtbare Versammlung und geistliche
Gemeinschaft"5 gestiftet, die seit ihrem Anfang und durch
die Geschichte immer da ist und immer da sein wird und in der
allein alle von Christus eingesetzten Elemente jetzt und in Zukunft
erhalten bleiben6. „Diese ist die einzige Kirche Christi,
die wir im Glaubensbekenntnis als die eine, heilige, katholische
und apostolische bekennen... Diese Kirche, in dieser Welt als
Gesellschaft verfasst und geordnet, subsistiert in der katholischen
Kirche, die vom Nachfolger des Petrus und von den Bischöfen
in Gemeinschaft mit ihm geleitet wird"7.
In der Nummer 8 der dogmatischen Konstitution Lumen gentium meint
Subsistenz jene immerwährende historische Kontinuität
und Fortdauer aller von Christus in der katholischen Kirche eingesetzten
Elemente8, in der die Kirche Christi konkret in dieser Welt anzutreffen
ist.
Nach katholischer Lehre kann man mit Recht sagen, dass in den
Kirchen und kirchlichen Gemeinschaften, die noch nicht in voller
Gemeinschaft mit der katholischen Kirche stehen, kraft der in
ihnen vorhandenen Elemente der Heiligung und der Wahrheit die
Kirche Christi gegenwärtig und wirksam ist9. Das Wort „subsistiert"
wird hingegen nur der katholischen Kirche allein zugeschrieben,
denn es bezieht sich auf das Merkmal der Einheit, das wir in den
Glaubensbekenntnissen bekennen (Ich glaube ... die „eine"
Kirche); und diese „eine" Kirche subsistiert in der
katholischen Kirche10.
3. Frage: Warum wird der Ausdruck „subsistiert
in" und nicht einfach das Wort „ist" gebraucht?
Antwort: Die Verwendung dieses Ausdrucks, der die vollständige
Identität der Kirche Christi mit der katholischen Kirche
besagt, verändert nicht die Lehre über die Kirche. Er
ist begründet in der Wahrheit und bringt klarer zum Ausdruck,
dass außerhalb ihres Gefüges „vielfältige
Elemente der Heiligung und der Wahrheit" zu finden sind,
„die als der Kirche Christi eigene Gaben auf die katholische
Einheit hindrängen"11.
„Daher sind diese getrennten Kirchen und Gemeinschaften,
auch wenn sie, wie wir glauben, mit jenen Mängeln behaftet
sind, keineswegs ohne Bedeutung und Gewicht im Geheimnis des Heils.
Denn der Geist Christi weigert sich nicht, sie als Mittel des
Heils zu gebrauchen, deren Kraft sich von der Fülle der Gnade
und Wahrheit herleitet, die der katholischen Kirche anvertraut
ist"12.
4. Frage: Warum schreibt das Zweite Vatikanische Konzil
den Ostkirchen, die von der voller Gemeinschaft mit der katholischen
Kirche getrennt sind, die Bezeichnung „Kirchen" zu?
Antwort: Das Konzil wollte den traditionellen Gebrauch dieser
Bezeichnung übernehmen. „Da nun diese Kirchen trotz
ihrer Trennung wahre Sakramente besitzen, und zwar vor allem kraft
der apostolischen Sukzession das Priestertum und die Eucharistie,
wodurch sie in ganz enger Gemeinschaft bis heute mit uns verbunden
sind"13, verdienen sie den Titel „Teil- oder Ortskirchen"14
und werden Schwesterkirchen der katholischen Teilkirchen genannt15.
„So baut die Kirche Gottes sich auf und wächst in
diesen Einzelkirchen durch die Feier der Eucharistie des Herrn"16.
Weil aber die Gemeinschaft mit der katholischen Kirche, deren
sichtbares Haupt der Bischof von Rom und Nachfolger des Petrus
ist, nicht eine bloß äußere Zutat zur Teilkirche
ist, sondern eines ihrer inneren Wesenselemente, leidet das Teilkirchesein
jener ehrwürdigen christlichen Gemeinschaften unter einem
Mangel17.
Andererseits wird durch die Trennung der Christen die katholische
Universalität – die der Kirche eigen ist, die vom Nachfolger
des Petrus und von den Bischöfen in Gemeinschaft mit ihm
geleitet wird – in ihrer vollen Verwirklichung in der Geschichte
gehindert18.
5. Frage: Warum schreiben die Texte des Konzils und des
nachfolgenden Lehramts den Gemeinschaften, die aus der Reformation
des 16. Jahrhunderts hervorgegangen sind, den Titel „Kirche"
nicht zu?
Antwort: Weil diese Gemeinschaften nach katholischer Lehre die
apostolische Sukzession im Weihesakrament nicht besitzen und ihnen
deshalb ein wesentliches konstitutives Element des Kircheseins
fehlt. Die genannten kirchlichen Gemeinschaften, die vor allem
wegen des Fehlens des sakramentalen Priestertums die ursprüngliche
und vollständige Wirklichkeit des eucharistischen Mysteriums
nicht bewahrt haben19, können nach katholischer Lehre nicht
„Kirchen" im eigentlichen Sinn genannt werden20.
Papst Benedikt XVI. hat in der dem unterzeichneten Kardinalpräfekten
der Kongregation für die Glaubenslehre gewährten Audienz
diese Antworten, die in der Ordentlichen Versammlung dieser Kongregation
beschlossen worden sind, gutgeheißen, bestätigt und
deren Veröffentlichung angeordnet.
Rom, am Sitz der Kongregation für die Glaubenslehre, am
29. Juni 2007, dem Hochfest der heiligen Apostel Petrus und Paulus.
William Kardinal Levada
Präfekt
+ Angelo Amato, S.D.B.
Titularerzbischof von Sila
Sekretär
_______________________
1 JOHANNES XXIII., Ansprache vom 11. Oktober 1962: „Das
Konzil... will die katholische Lehre vollständig weitergeben,
ohne sie abzuschwächen oder zu entstellen... Aber heute ist
es notwendig, dass die ganze christliche Lehre ohne jede Abweichung
von allen mit neuem Eifer und mit klarem und ruhigem Geist angenommen
werde... Es ist notwendig, dass dieselbe Lehre tiefer und gründlicher
verstanden werde, wie alle es sehnlichst wünschen, die der
christlichen, katholischen und apostolischen Sache anhangen...
Es ist notwendig, dass diese sichere und unwandelbare Lehre, welcher
der Gehorsam des Glaubens gebührt, in einer Weise erforscht
und dargelegt werde, die unserer Zeit entspricht. Eines ist nämlich
die Substanz des Glaubensgutes, also die Wahrheiten, die in unserer
ehrwürdigen Lehre enthalten sind, etwas anderes die Art und
Weise, in der diese Wahrheiten dargelegt werden, immer aber in
demselben Sinn und in derselben Bedeutung": AAS 54 (1962)
791-792.
2 Vgl. PAUL VI., Ansprache vom 29. September 1963: AAS 55 (1963)
847-852.
3 PAUL VI., Ansprache vom 21. November 1964: AAS 56 (1964) 1009-1010.
4 Das Konzil wollte die Identität der Kirche Christi mit
der katholischen Kirche zum Ausdruck bringen. Dies geht aus den
Diskussionen über das Dekret Unitatis redintegratio hervor.
Das Schema des Dekrets wurde mit einer Relatio (Act Syn III/II
296-344) am 23. September 1964 in der Aula eingebracht. Auf die
Veränderungsvorschläge, die von den Bischöfen in
den folgenden Monaten eingebracht wurden, antwortete das Sekretariat
für die Einheit der Christen am 10. November 1964 (Act Syn
III/VII 11-49). Aus dieser Expensio modorum werden die folgenden
vier Texte bezüglich der ersten Antwort angeführt:
A) [In Nr. 1 (Prooemium) Schema Decreti: Act Syn III/II 296,3-6]
"Pag. 5, lin. 3-6: Videtur etiam Ecclesiam catholicam inter
illas Communiones comprehendi, quod falsum esset.
R(espondetur): Hic tantum factum, prout ab omnibus conspicitur,
describendum est. Postea clare affirmatur solam Ecclesiam catholicam
esse veram Ecclesiam Christi" (Act Syn III/VII 12).
B) [In Caput I in genere: Act Syn III/II 297-301]
"4 – Expressius dicatur unam solam esse veram Ecclesiam
Christi; hanc esse Catholicam Apostolicam Romanam; omnes debere
inquirere, ut eam cognoscant et ingrediantur ad salutem obtinendam...
R(espondetur): In toto textu sufficienter effertur, quod postulatur.
Ex altera parte non est tacendum etiam in aliis communitatibus
christianis inveniri veritates revelatas et elementa ecclesialia"
(Act Syn III/VII 15). Vgl. auch ebd., Punkt 5.
C) [In Caput I in genere: Act Syn III/II 296s]
"5 – Clarius dicendum esset veram Ecclesiam esse solam
Ecclesiam catholicam romanam…
R(espondetur): Textus supponit doctrinam in constitutione ‘De
ecclesia’ expositam, ut pag. 5, lin. 24 – 25 affirmatur"
(Act Syn III/VII 15). Die Kommission, welche die Änderungsvorschläge
zum Dekret Unitatis redintegratio bewerten musste, bringt also
klar die Identität der Kirche Christi mit der katholischen
Kirche sowie ihre Einzigkeit zum Ausdruck und sieht diese Lehre
in der dogmatischen Konstitution Lumen gentium grundgelegt.
D) [In Nr. 2 Schema Decreti: Act Syn III/II 297s]
"Pag. 6, lin. 1-24: Clarius exprimatur unicitas Ecclesiae.
Non sufficit inculcare, ut in textu fit, unitatem Ecclesiae.
R(espondetur): a) Ex toto textu clare apparet identificatio Ecclesiae
Christi cum Ecclesia catholica, quamvis, ut oportet, efferantur
elementa ecclesialia aliarum communitatum".
"Pag. 7, lin. 5: Ecclesia a successoribus Apostolorum cum
Petri successore capite gubernata (cf. novum textum ad pag. 6,
lin. 33-34) explicite dicitur ‘unicus Dei grex’ et
lin. 13 ‘una et unica Dei Ecclesia’" (Act Syn
III/VII).
Die beiden zitierten Ausdrücke finden sich in Unitatis redintegratio
2.5 und 3.1.
5 Vgl. II. VATIKANISCHES KONZIL, Dogmatische Konstitution Lumen
gentium, 8.1.
6 Vgl. II. VATIKANISCHES KONZIL, Dekret Unitatis redintegratio,
3.2; 3.4; 3.5; 4.6.
7 II. VATIKANISCHES KONZIL, Dogmatische Konstitution Lumen gentium,
8.2.
8 Vgl. KONGREGATION FÜR DIE GLAUBENSLEHRE, Erklärung
Mysterium Ecclesiae, 1.1: AAS 65 (1973) 397; Erklärung Dominus
Iesus, 16.3: AAS 92 (2000) 757-758; Notifikation zu dem Buch „Kirche:
Charisma und Macht. Versuch einer militanten Ekklesiologie"
von P. Leonardo Boff OFM: AAS 77 (1985) 758-759.
9 Vgl. JOHANNES PAUL II., Enzyklika Ut unum sint, 11.3: AAS 87
(1995) 928.
10 Vgl. II. VATIKANISCHES KONZIL, Dogmatische Konstitution Lumen
gentium, 8.2.
11 II. VATIKANISCHES KONZIL, Dogmatische Konstitution Lumen gentium,
8.2.
12 II. VATIKANISCHES KONZIL, Dekret Unitatis redintegratio, 3.4.
13 II. VATIKANISCHES KONZIL, Dekret Unitatis redintegratio, 15.3;
vgl. KONGREGATION FÜR DIE GLAUBENSLEHRE, Schreiben Communionis
notio, 17.2: AAS 85 (1993) 848.
14 II. VATIKANISCHES KONZIL, Dekret Unitatis redintegratio, 14.1.
15 Vgl. II. VATIKANISCHES KONZIL, Dekret Unitatis redintegratio,
14.1; JOHANNES PAUL II., Enzyklika Ut unum sint, 56f.: AAS 87
(1995) 954f.
16 II. Vatikanisches Konzil, Dekret Unitatis redintegratio, 15.1.
17 Vgl. KONGREGATION FÜR DIE GLAUBENSLEHRE, Schreiben Communionis
notio, 17.3: AAS 85 (1993) 849.
18 Vgl. ebd.
19 Vgl. II. VATIKANISCHES KONZIL, Dekret Unitatis redintegratio,
22.3.
20 Vgl. KONGREGATION FÜR DIE GLAUBENSLEHRE, Erklärung
Dominus Iesus, 17.2: AAS 92 (2000) 758.
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